Bin ich als Krebspatient zur Antragsstellung berechtigt?
Ein Schwerbehindertenausweis hat die Funktion des Nachteilsausgleichs für Menschen, die (auch vorübergehend) in der Teilhabe am Leben beeinträchtigt sind. Dieses Recht ist im Sozialgesetzbuch §2 SGB IX verankert.
Wichtig zu wissen!
Der Ausweis wird ab einem Grad der Beeinträchtigung von 50% bewilligt. Beeinträchtig ist, wer am normalen, altersgerechten Leben nicht mehr ohne Einschränkungen teilnehmen kann.
Bei einer Krebserkrankung kann dies sowohl an der Erkrankung selbst als auch an Nebenwirkungen der Therapie liegen. Eine Beeinträchtigung von 50% liegt dabei oftmals vor.
Unter Umständen wird der Ausweis zunächst zeitlich auf ein paar Jahre begrenzt. Das nennt man Heilungsbewährung.
Nach dem Ablauf des Bewährungszeitraumes wird erneut geprüft, ob der Schwerbehindertenausweis verlängert wird oder nicht - wie etwa bei Heilung der Erkrankung. Es ist im Regelfall auch nicht möglich, die Schwerbehinderung nachträglich anerkennen zu lassen. Entscheidend für die Beurteilung ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis?
- Vorteile beim Kündigungsschutz
- Mehr Urlaubstage
- Steuererleichterungen, zum Beispiel ein zusätzlicher Pauschbetrag bei der Einkommen- und Lohnsteuer
- Vergünstigungen in der KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung
- Erlaubnis zum Nutzen von Behindertenparkplätzen mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und Bl (blind)
- Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, zum Beispiel für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen
- bevorzugte Abfertigung bei Behörden
- Mitgliedsbeiträge in Verbänden und Vereinen sind häufig reduziert
Aktuell:
Die Pauschbeträge im Steuerrecht werden zum 01.01.2021 erhöht, sowie ein Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Nähere Informationen zum Behinderten-Pauschbetragsgesetz finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Wer kann bei dem Antrag eines Schwerbehindertenausweises helfen?
Den Ausweis beantragen Sie normalerweise bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt. Zuständig in Bayern ist beispielsweise das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Erstantragt ist etwas umfangreicher. Hier wird empfohlen, Hilfe von Experten im Schwerbehindertenrecht beim Ausfüllen anzunehmen, um keine finanziellen Einbußen durch formelle Fehler hinnehmen zu müssen.
Sie haben noch Fragen?
Für eine kostenlose Beratung und bei Fragen zum Thema Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bei einer Krebserkrankung kontaktieren Sie uns einfach per Videosprechstunde, E-Mail, Kontaktformular oder Telefon. Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit.
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