Bin ich als Krebspatient zur Antragsstellung berechtigt?

Ein Schwer­behin­derten­­ausweis hat die Funktion des Nach­teils­aus­gleichs für Menschen, die (auch vorübergehend) in der Teilhabe am Leben beeinträchtigt sind. Dieses Recht ist im Sozialgesetzbuch §2 SGB IX verankert.


Wichtig zu wissen!

Der Ausweis wird ab einem Grad der Beeinträchtigung von 50% bewilligt. Beeinträchtig ist, wer am normalen, altersgerechten Leben nicht mehr ohne Einschränkungen teilnehmen kann.

Bei einer Krebserkrankung kann dies sowohl an der Erkrankung selbst als auch an Nebenwirkungen der Therapie liegen. Eine Beeinträchtigung von 50% liegt dabei oftmals vor.


Unter Umständen wird der Ausweis zunächst zeitlich auf ein paar Jahre begrenzt. Das nennt man Heilungsbewährung.

Nach dem Ablauf des Bewährungszeitraumes wird erneut geprüft, ob der Schwerbehindertenausweis verlängert wird oder nicht - wie etwa bei Heilung der Erkrankung. Es ist im Regelfall auch nicht möglich, die Schwerbehinderung nachträglich anerkennen zu lassen. Entscheidend für die Beurteilung ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragsstellung.

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Welche Vorteile bringt ein Schwer­behin­derten­ausweis?

  • Vorteile beim Kündigungsschutz
  • Mehr Urlaubstage
  • Steuererleichterungen, zum Beispiel ein zusätzlicher Pauschbetrag bei der Einkommen- und Lohnsteuer
  • Vergünstigungen in der KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung
  • Erlaubnis zum Nutzen von Behindertenparkplätzen mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und Bl (blind)
  • Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, zum Beispiel für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen
  • bevorzugte Abfertigung bei Behörden
  • Mitgliedsbeiträge in Verbänden und Vereinen sind häufig reduziert 

Wer kann bei dem Antrag eines Schwer­behin­derten­aus­weises helfen?

Den Ausweis beantragen Sie normalerweise bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt. Zuständig in Bayern ist beispielsweise das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Erstantragt ist etwas umfangreicher. Hier wird empfohlen, Hilfe von Experten im Schwerbehindertenrecht beim Ausfüllen anzunehmen, um keine finanziellen Einbußen durch formelle Fehler hinnehmen zu müssen.

Unterstützung bekommen Sie über:

  • den Sozialdienstmitarbeiter Ihrer Krankenkasse
  • Ihren betreuenden Pflegedienst
  • den Sozialdienst Ihres behandelndes Krankenhauses oder Ihrer Reha-Einrichtung
  • Krebsberatungsstellen

Quellenangaben

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